Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
Reisen Sie mit Ihrem Haustier in einen Nicht-EU-Staat, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist (z.B. Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand und Indien) muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Die Verpflichtung, einen Bluttest (Tollwutantikörpertest) durchzuführen, gilt auch für die Mitnahme von Tieren, die aus einem Nicht-EU-Staat stammen und von Ihnen vielleicht an Ihrem Urlaubsort ins Herz geschlossen wurden (z.B. Strandhund oder Hotelkatze). Der Tollwutantikörpertest darf frühestens 30 Tage nach der Impfung und muss spätestens 3 Monate vor der Einreise in die Europäische Union in dem jeweiligen Land erfolgen. Voraussetzung für die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, d.h. durch den Besitzer oder der von diesem schriftlich ermächtigten Person, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf bzw. Besitzerwechsel dient.
Bitte bedenken Sie, dass Sie bzw. die Begleitperson des Tieres verpflichtet sind, das Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einfuhr bzw. Wiedereinfuhr aus einem Nicht-EUStaat anzumelden, so dass eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt werden kann.
Beachten Sie bitte außerdem, dass
Wenn Sie mit Tieren einreisen, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, müssen Sie damit rechnen, dass die Tiere am Einreiseort - für Sie kostenpflichtig - vom Amtstierarzt
Zusätzlich ist zu beachten, dass bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
Regelungen zu "Gefährlichen Hunden"
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Veterinärbehörden über die zu beachtenden tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften.
Weiterführende wichtige Informationen, u.a. auch zu den für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen zugelassenen Einreiseorten, erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, bei den zuständigen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen in Deutschland oder bei den für den Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden.
Bei Fragen, die konkret beabsichtigte oder laufende zollrechtliche Abfertigungsverfahren betreffen, können Sie sich auch an die für Sie örtlich zuständige Zolldienststelle wenden.