Rechtsberatung für bedürftige Bürger

Kein Geld für einen Rechtsanwalt?

Sie müssen trotzdem nicht auf einen Rechtsanwalt verzichten!

Beratungshilfe ist eine staatliche Sozialleistung nach dem Beratungshilfegesetz für Geringsverdiener, wenn sie in einer sachlich gerechtfertigen Angelegenheit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtskundigen Rat oder eine anwaltliche Vertretung benötigen. Kommt eine Sache vor Gericht, dann kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

 

Sie sind Geringverdiener oder beziehen Leistungen nach SGB II oder Sozialhilfe?

Dann erfüllen sie die meisten Voraussetzungen, um Beratungshilfe zu beantragen!

 

Das Beratungshilfegesetz stellt sicher, dass auch Bürger mit geringen Einkommen einen Anspruch auf eine Rechtsberatung haben.

 

Das Amtsgericht verlangt dazu Einblicke in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Wer Beratungshilfe beantragt, muss seine Bedürftigkeit nachweisen können!

 

Sie können beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.

 

Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

 

- Aktuellen Bescheid des Jobcenters, Sozialamtes 

- Aktuelle Einkommensnachweise

- Aktuelle Kontoauszüge der letzten 4 Wochen

- Mietvertrag

- Personalausweis

 

Die Erstberatung erfolgt im Rahmen der Beratungshilfe, wenn sie berechtigt sind, diese zu erhalten.

Der Rechtsanwalt darf für diese Beratung 15,00 Euro verlangen.

 

 

 

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